Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes

Notar


Der Notar ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen tätig. Die Beglaubigungen von Urkunden durch ihn dokumentieren, dass die Inhalte der beglaubigten Urkunde korrekt sind. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein.


Herr Notar Scherer beschäftigt sich mit allen Bereichen der notariellen Amtstätigkeit. Die Schwerpunkte sind dabei


Immobilienrecht

Kaufverträge

Übertragungsverträge

Grundschulden/Hypotheken

Grunddienstbarkeiten


Familienrecht

Eheverträge

Scheidungsfolgenvereinbarungen


Erbrecht

Testamente

Erbverträge

Erbscheine

Vorsorgevollmachten

Patientenverfügungen


Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsgründungen

Unternehmensumwandlungen

Unternehmensübergaben

Handelsregistereintragungen


Fachanwalt


Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein einem Rechtsanwalt verliehener Titel, der dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Es dürfen maximal 3 Fachanwaltsbezeichnungen geführt werden.


Frau Rechtsanwältin Körbes ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.


Herr Rechtsanwalt Scherer ist Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht.


Mediation


Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konflikts. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator ist lediglich für das Verfahren verantwortlich und trifft keine eigenen Entscheidungen.


Frau Rechtsanwältin Körbes ist ausgebildete Mediatorin.


Tätigkeitsschwerpunkte, Interessenschwerpunkte


Ein Rechtsanwalt kann insgesamt fünf Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte benennen, davon allerdings nur höchsten drei Tätigkeitsschwerpunkte.


Interessenschwerpunkt heißt lediglich, der Rechtsanwalt will vorwiegend Mandate in diesem Bereich übernehmen. 


Einen Tätigkeitsschwerpunkt darf nur benennen, wer nach der Zulassung mehr als zwei Jahre nachhaltig auf diesem Gebiet tätig war.


Frau Rechtsanwältin Körbes hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen


Allgemeines Zivilrecht

insbesondere

Verkehrsrecht

Haftungsrecht

allgemeines Zivilrecht


Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht


Sozialversicherungsrecht,

insbesondere

Recht der Leistungserbringer

Krankenkassenvertragsrecht


Herr Rechtsanwalt Scherer hat seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen


Allgemeines Zivilrecht,

insbesondere

Kaufvertragsrecht

Mietrecht

Baurecht

Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht


Strafrecht


Sozialversicherungsrecht,

insbesondere

Recht der Leistungserbringer

Krankenkassenvertragsrecht

Fachgebiete

Bild: geralt/www.pixelio.de