Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes
Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes
Notar
Der Notar ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen tätig. Die Beglaubigungen von Urkunden durch ihn dokumentieren, dass die Inhalte der beglaubigten Urkunde korrekt sind. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein.
Herr Notar Scherer beschäftigt sich mit allen Bereichen der notariellen Amtstätigkeit. Die Schwerpunkte sind dabei
Immobilienrecht
Kaufverträge
Übertragungsverträge
Grundschulden/Hypotheken
Grunddienstbarkeiten
Familienrecht
Eheverträge
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Erbrecht
Testamente
Erbverträge
Erbscheine
Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsgründungen
Unternehmensumwandlungen
Unternehmensübergaben
Handelsregistereintragungen
Fachanwalt
Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein einem Rechtsanwalt verliehener Titel, der dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Es dürfen maximal 3 Fachanwaltsbezeichnungen geführt werden.
Frau Rechtsanwältin Körbes ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Herr Rechtsanwalt Scherer ist Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht.
Mediation
Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konflikts. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator ist lediglich für das Verfahren verantwortlich und trifft keine eigenen Entscheidungen.
Frau Rechtsanwältin Körbes ist ausgebildete Mediatorin.
Tätigkeitsschwerpunkte, Interessenschwerpunkte
Ein Rechtsanwalt kann insgesamt fünf Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte benennen, davon allerdings nur höchsten drei Tätigkeitsschwerpunkte.
Interessenschwerpunkt heißt lediglich, der Rechtsanwalt will vorwiegend Mandate in diesem Bereich übernehmen.
Einen Tätigkeitsschwerpunkt darf nur benennen, wer nach der Zulassung mehr als zwei Jahre nachhaltig auf diesem Gebiet tätig war.
Frau Rechtsanwältin Körbes hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen
Allgemeines Zivilrecht
insbesondere
Verkehrsrecht
Haftungsrecht
allgemeines Zivilrecht
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Sozialversicherungsrecht,
insbesondere
Recht der Leistungserbringer
Krankenkassenvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Scherer hat seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen
Allgemeines Zivilrecht,
insbesondere
Kaufvertragsrecht
Mietrecht
Baurecht
Gesellschaftsrecht
Immobilienrecht
Strafrecht
Sozialversicherungsrecht,
insbesondere
Recht der Leistungserbringer
Krankenkassenvertragsrecht
Fachgebiete
Bild: geralt/www.pixelio.de